Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

Ansprechpartner

Hauptamt
Zimmer: E.12/13 (Erdgeschoss Neubau)

Telefon: 07138 2122
Telefax: 07138 2114
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Sprechzeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr