Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet.
Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Ansprechpartner
Hauptamt
Zimmer: E.12/13 (Erdgeschoss Neubau)
Telefon:
07138 2122
Fax:
07138 2114
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Marktstraße 2
74193 Schwaigern
Anfahrt planen
Telefon:
07138 210
Fax:
07138 2114
E-Mail schreiben