Schöffen und Jugendschöffen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028. Wahlperiode 4 Jahre.

Gesucht werden alle 4 Jahre in der Stadt Schwaigern insgesamt 9 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus und tragen die selbe Verantwortung für das Urteil wie diese. Deshalb sollten sich die Interessenten vor der Bewerbung mit den Anforderungen vertraut machen, die das Schöffenamt an sie stellt. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art  sind für das Amt nicht erforderlich.

Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Schöffenamt

  • Deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen in Schwaigern leben
  • zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt
  • gesundheitlich in der Lage, auch mehrstündigen oder mehrtätigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen

Unfähig zu dem Amt sind Personen,

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann

Zu dem Amt eines Schöffen/einer Schöffin sollen ferner insbesondere nicht berufen werden

  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
  • Religionsdiener (z.B. Pfarrer, Diakone) und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen

Insbesondere nachfolgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt:

  • Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
  • Soziales Verständnis
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Lebenserfahrung
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Gerechtigkeitssinn
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in extremen Situationen
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zusätzlich über erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden verfügen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger bewerben sich für das Schöffenamt bis spätestens 21.04.2023 bei der Stadt Schwaigern, Marktstraße 2, Schwaigern.