Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt.
Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.
Zuständiges Amt
Anschrift
Marktstraße 2
74193 Schwaigern
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Telefon:
07138 210
Fax:
07138 2114
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