Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt.
Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.

Zuständiges Amt

Anschrift

Marktstraße 2
74193 Schwaigern
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Telefon: 07138 210
Fax: 07138 2114
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