Kinderreisepass

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen. Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich.


Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

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