Abwassergebühren

Jahresbescheide für die Wasser- und Abwassergebühren 2023

Die Gebührenbescheide für die Jahresendabrechnung Wasser und Abwasser für die Stadtteile Schwaigern, Stetten und Niederhofen wurden mit Bescheiddatum 22.01.2024 erstellt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren am 26.02.2024 fällig sind.

Der nächste Abschlag ist am 01.04.2024 fällig.

Neue oder geänderte Abbuchungsermächtigungen können rechtzeitig vorher mit dem der Wasserrechnung beiliegenden Vordruck mit Originalunterschrift an die Stadtkasse erteilt werden. Zu beachten ist, dass die Abbuchungsermächtigung im Original eingereicht werden muss. Zusendungen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.

Anträge auf Absetzung der nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleiteten Schmutzwassermengen können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids schriftlich und unter Vorlage belegender und nachprüfbarer Unterlagen gestellt werden. Die nicht eingeleitete Schmutzwassermenge muss vom Antragsteller beziffert werden. Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen geeichten Zwischenzähler der Stadt Schwaigern erbracht wird. Anträge können nur berücksichtigt und geprüft werden, wenn sie fristgerecht gestellt wurden und die nötigen Unterlagen und Nachweise beigefügt wurden. Außerdem wird eine Originalunterschrift des Gebührenschuldners benötigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen der überbauten und befestigten Flächen (versiegelte Flächen) oder des Versiegelungsgrades des Grundstücks als Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr dem Steueramt der Stadt Schwaigern innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung gemeldet werden müssen, wenn sich eine Änderung von mehr als 15 m² ergibt. Ebenso innerhalb eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen, hat der Gebührenschuldner dem Steueramt der Stadt Schwaigern die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, in prüffähiger Form schriftlich mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Stadt geschätzt. Die Stadt stellt auf Anforderung einen Anzeigenvordruck zur Verfügung. Verstöße gegen die Anzeigepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Auch die durch Brauchwasserzisternen in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassermengen sind der Stadt innerhalb eines Monats nach dem Veranlagungsjahr als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühren mitzuteilen. Bei Brauchwasserzisternen in Privathaushalten werden die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen zur Schmutzwasserpauschale herangezogen.

Bitte denken Sie daran, der Stadtverwaltung Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

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