Sehr hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn

Das Kreisforstamt sperrt im Wald das Feuermachen
Aufgrund der anhaltenden hohen Temperaturen und der daraus folgenden Trockenheit besteht im Landkreis Heilbronn aktuell eine sehr hohe Waldbrandgefahr.
Das Kreisforstamt Heilbronn hat daher eine Polizeiverordnung erlassen, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald verbietet. Das Verbot gilt insbesondere für Feuerstellen und Grillplätze und gilt ab Freitag, den 5. August 2022.
Die Polizeiverordnung greift, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die Wetterstation Obersulm die Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher feststellt. Die Waldbrandgefahrenstufe der Station Obersulm ist unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html
abrufbar.
Die Einhaltung dieser Sperrung wird auch am Wochenende kontrolliert und Verstöße geahndet.
Die Polizeiverordnung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.
Anbei die Polizeiverordnung des Landratsamtes Heilbronn über das Verbot des Anzündens oder
Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem
Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald.