Zusätzliche Maßnahme zur Verkehrssicherung an der Kreisstraße zwischen Stetten und Niederhofen
Veröffentlicht am Dienstag, 23. Februar 2021
Für öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bestehen Verkehrssicherungspflichten. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Pflicht, bei Schaffung oder Unterhaltung einer Gefahrenquelle im eigenen Verantwortungsbereich, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass andere geschädigt werden. Eine vollkommene Gefahrlosigkeit bei der Benutzung von Verkehrsflächen kann leider nicht erreicht werden. Artikel lesen