Geändert: Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung)
Mit Beschluss vom 22. November 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung:
Änderungen zum 30. November 2022
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 31. Januar 2023.
Änderungen zum 1. Oktober 2022
- Neufassung der Verordnung und Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
- Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt.
- Laufzeit der Verordnung bis 30. November 2022.