Reisepass

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen.

Für antragstellende Personen ab 24 Jahre ist der Reisepass zehn Jahre gültig, für antragstellende Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. 

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Eine Ausnahme ist der Kinderreisepass.


Der vorläufige Reisepass

Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus Neubau , Zimmer: : Bürgerbüro im Neubau

Telefon: 07138 2129
Telefax: 07138 2114
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Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 09:00 – 12:00 Uhr