Parkberechtigungsausweis

Die öffentlichen Parkplätze im Innenstadtbereich der Stadt Schwaigern sind überwiegend auf eine Parkdauer von zwei Stunden begrenzt.
Für Anwohner und Gewerbetreibende gibt es daher die Möglichkeit, einen Parkberechtigungsausweis zu beantragen. Dieser berechtigt zur zeitlich uneingeschränkten Nutzung bestimmter Parkplätze. Ein Ausweis kann ausgestellt werden für das Doppelparkdeck in der Zwerchstraße oder die Tiefgarage in der Wasserstraße.
Der Parkberechtigungsausweis kann online, schriftlich oder persönlich beantragt werden bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt. Die Parkberechtigung gilt für die Dauer eines Jahres und kostet eine entsprechende Gebühr.
Da die Stadt Schwaigern nur ein begrenztes Kontingent an Parkberechtigungsausweisen ausstellen kann, sollte der Antrag zeitnah zum Beginn eines neuen Kalenderjahres gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Hauptamt
Zimmer: E.12/13 (Erdgeschoss Neubau)

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Telefax: 07138 2114
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