Was erledige ich wo? Wegweiser von A - Z
Wenn Sie Fragen zum Thema Gewerbeabmeldung haben, wenden Sie sich bitte an:
Nadine Kühn
Nadine Kühn, Sachbearbeiterin
74193 SchwaigernZimmer: 03 Fon: 07138-2133
Fax: 07138 - 2114 nadine.kuehn@schwaigern.de Für Sie als Arbeitshilfe:
Hinweise zum Thema Gewerbeabmeldung
Zur Gewerbeabmeldung bietet die Stadt Schwaigern den elektronischen Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige an.
Um diese Funktion zu nutzen, bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des E-Bürgerdienstes. Sie erhalten an Ihre angegebene E-Mail-Adresse einen Aktivierungscode und legitimieren sich damit als tatsächlich eingetragener Nutzer.
Formulare, die Sie am Bildschirm ausfüllen und die dann direkt an uns übermittelt werden, werden über eine sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Damit ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet.
Aus rechtlichen Gründen benötigen wir zu der elektronischen Übersendung jedoch noch Ihre rechtsverbindliche Unterschrift (bei juristischen Personen die der gesetzlichen Vertreter). Drucken Sie daher das ausgefüllte Formular bitte aus und senden Sie es unterschrieben an folgende Adresse:
Stadt Schwaigern
Ordnungsverwaltung
Marktstr. 2
74193 Schwaigern
Welche Unterlagen müssen bei der Gewerbeabmeldung noch vorgelegt werden:
- bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie des Reisepasses/Ausweises und ggf. des Aufenthaltstitels
Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch persönlich bei der Stadtverwaltung Schwaigern (Zimmer 3) im Original vorlegen.
Nach Eingang der unterschriebenen Gewerbeanzeige bei der Stadtverwaltung, wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Angaben die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie per Mail unter gewerbeanzeige@schwaigern.de oder telefonisch unter Tel. 07138/2133.
Gebühren: 13,00 €
Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen das unterschriebene Formular zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige wieder gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Anzeigevorgang wäre von Ihnen zu wiederholen.



