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Weinreben

Rathaus - Anschrift

Stadt Schwaigern
Postfach 1163
Marktstraße 2
74193 Schwaigern

Fon: 07138-210
Fax: 07138-2114
info@schwaigern.de

Impressum

19.07.2012Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung 2013

- für den Stadtteil Niederhofen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm für 2013 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Programm des Landes Baden-Württemberg. Besonderer Wert wird dabei auf die Stärkung der Ortskerne gelegt. In den Kommunen sollen gute Lebens- und Arbeitsbedingungen erhalten und geschaffen werden. Die Stadt Schwaigern wurde im Jahr 2008 in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für den Stadtteil Niederhofen aufgenommen.
Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen rationeller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien bzw. nachwachsender Rohstoffe oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch die Programmentscheidung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Wie bisher stehen für besonders umweltorientierte und innovative Vorhaben in bestehenden Unternehmen bzw. im Rahmen der Existenzgründung Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung und Beschäftigung (EFRE) bzw. RWB (Förderung der regionalen Wirtschaft und Beschäftigung) bereit.
Zur Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung erhalten privat-gewerbliche Vorhaben beim Auswahlverfahren eine besondere Aufmerksamkeit. Sofern bei privat-gewerblichen Anträgen absehbar ist, dass sowohl für die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft Förderung beantragt werden sollen, ist sowohl für die Besitz- als auch für die Betriebsgesellschaft ein Antrag zu stellen.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen in den Förderschwerpunkten Arbeiten, Grund-versorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen.
Das ELR kennt für private Investoren die folgenden drei Förderschwerpunkte:
1. Förderungsschwerpunkt „Wohnen“:
Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldverbesserung) einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken.
Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum durch
1. umfassende Modernisierung von Wohngebäuden vor Baujahr 1945

2. Umnutzung von Scheunen oder ehemals gewerblich genutzten Objekten zu Wohn-raum

3. Baulückenerschließung (innerörtlich, durch Neubau eines Wohnhauses, auch nach vorherigem Abbruch alter Substanz).
Gefördert wird dabei nur die Schaffung von familiengerechtem Wohnraum: i.d.R. mind. 3 Zimmer (davon 1 Kinderzimmer) mit einer Wohnfläche von insgesamt mindestens 70 m².
Vorrangig werden Privatmaßnahmen sowohl im Bereich Wohnen als auch im Bereich Arbei-ten behandelt, die einen rationellen Energieeinsatz, die Verwendung von erneuerbaren Energien bzw. nachwachsender Rohstoffe oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauwei-sen bei privaten Projekten aufweisen. Schließlich sind gestalterische Aspekte ein wichtiges Förderkriterium: Gewünscht sind einfach Kubaturen sowie Orientierung am baulich-historischen Umfeld bei der Bauweise (z.B. Geschosszahl, Dachneigung, Außengestaltung etc.).
2. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“:
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen. Gefördert werden Investitionen eines Unternehmens mit bis zu 100 Beschäftigten, das der Grundversorgung dient. Zur Grundversorgung gehören Läden, Bäcker, Metzger, Friseure usw. sowie einge-schränkt die Gastronomie.
Ansonsten gelten die Kriterien des Förderschwerpunkt „Arbeiten“.
3. Förderschwerpunkt „Arbeiten“:
Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen. Geför-dert werden Investitionen von Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, das nicht der Grundversorgung dient, im Rahmen einer Betriebserweiterung oder Grün-dung/Neuansiedlung. Die Förderung umfasst auch Betriebseinrichtungen, wenn damit ein struktureller Effekt bzw. eine Innovation verbunden ist. Nicht gefördert werden Kraftfahrzeu-ge, Warenlager, Betriebsmittelbedarf, reine Ersatzinvestitionen ohne strukturellen Effekt.
Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesene Netto-Ausgaben (also ohne Mehrwertsteuer) und bei privat-gewerblichen Vorhaben die aktivierbaren unbaren Eigenleistungen.

Fördersätze:
1. im Förderschwerpunkt „Wohnen“ 1. Und 3. mit 30 %, max. 20.000 € je Wohnein-heit, 2. mit 30 %, max. 40.000 € je Wohneinheit (einschließlich Grunderwerb)
Alternativ: gleichwertiges, zinsverbilligtes Darlehen.
Grundlage ist der Nachweis durch Rechnungen (nur Nettobeträge). Eigenleistungen sind möglich, werden aber nicht gefördert.

2. im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ mit bis zu 20 % der zuwendungsfähi-gen Investitionskosten, max. 200.000 € im Rahmen der „Deminimis“-Beihilfe (EG-Verordnung Nr. 1998/2006).
Alternative: gleichwertiges, zinsverbilligtes Darlehen.
3. im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ mit bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonderes bedeutsame Vorhaben, z.B. bei Reakti-vierung von Gewerbebrachen oder Entflechtung unverträglicher Gemengenla-ge. Im Übrigen bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 200.000 €, im Rahmen der „Deminimis“-Beihilfe (EG-Verordnung Nr. 1998/2006).
Alternativ: gleichwertiges, zinsverbilligtes Darlehen.

Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
Die komplette ELR-Richtlinie finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stutt-gart, www.rp.baden-wuerttemberg.de.
Zur Unterstützung von einzelnen Interessenten bei der konkreten Antragstellung für Privatmaßnahmen im ELR-Programm bietet die Stadt Schwaigern eine Einzelberatung an.
Bitte setzen Sie sich daher mit Herrn Andreas Kohl, Tel: 07138 – 21 30 oder Frau Vedrana Selak, Tel: 07138 - 21 41 in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Für das Programmjahr 2013 ist der ELR-Antrag mit allen erforderlichen Anlagen bis spätestens Freitag, den 28.09.2012 bei der Stadt Schwaigern – Stadtkämmerei – einzureichen. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich durch die Stadt Schwaigern gestellt werden. Die Stadt Schwaigern erstellt daher eine Projektliste, die bis spätestens 31. Oktober 2012 dem Heilbronn bzw. dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt werden muss.
Sollten Sie ohne einen Beratungstermin einen Antrag für private Einzelmaßnahmen stellen, müssen folgende Unterlagen in 5-facher Ausfertigung bei der Stadt Schwaigern eingereicht werden:
- Antragsformulare
- Planunterlagen (Pläne des Vorhabens, Lageplan)
- Beschreibung des Vorhabens
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Fotos zur Dokumentation
- Darstellung der ökologischen Komponente
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Aufnahme ins ELR-Programm für 5 Jahre (letzte Antragsmöglichkeit für das Programmjahr 2013) erfolgte.
Allerdings kann ggf. für die Programmjahre 2014 ff ein Fortführungsantrag gestellt werden. Über die Chance der weiteren Förderung ab dem Programmjahr 2014 kann jedoch keine sichere Aussage getroffen werden.

Maßnahmen, die vor einer Bewilligung begonnen werden, sind nicht förderfähig, eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Landes ist nicht zulässig. Die Förderdaten werden veröffentlicht.
Die für die Antragsstellung notwendigen Formulare können auf dem Schwaigerner Rathaus (Zimmer 24) abgeholt oder unter der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter der Internetadresse
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html
abgerufen werden.

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