27.04.2012
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung am 10. Mai 2012
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Stadt Schwaigern stellt Ihnen Abwasseranlagen zur Verfügung, in denen das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet und in der Kläranlage der Stadt Heilbronn gereinigt wird. Hierfür und für die Nutzung der Kanäle wird eine Abwassergebühr erhoben. Die Gebühr berechnete sich in der Vergangenheit ausschließlich nach der verbrauchten Frischwassermenge, die über einen Wasserzähler ermittelt wurde (sog. Frischwassermaßstab). In dieser Gebühr waren sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutz- als auch Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung der tatsächlich in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassermenge erfolgte seither nicht.
Um die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen und der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim Rechnung zu tragen, werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig getrennt. Rückwirkend zum 01.01.2010 gibt es deshalb eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr.
Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehenden Kosten (Gebührenbedarf) werden nun nach zwei unterschiedlichen Gebührenmaßstäben verursachergerecht aufgeteilt.
Die künftige Schmutzwassergebühr wird wie bisher nach dem Frischwasserbezug berechnet. Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen Ihres Grundstücks herangezogen, die direkt oder indirekt Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten.
Zur Ermittlung der relevanten Flächen wurden vorab spezielle Luftbildaufnahmen ausgewertet. Die ausgewerteten Unterlagen (Luftbild, Skizze, Flächenerhebungsbogen, Informationsbogen sowie eine Ausfüllhilfe) wird die Stadt Mitte Mai 2012 an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versenden. Aus den Unterlagen ist zu erkennen, welche Teilflächen des jeweiligen Grundstücks gebührenrechtlich als niederschlagswasserrelevant eingestuft worden sind. Sie haben dann die Möglichkeit zu überprüfen, ob die von der Stadt angenommenen Daten den tatsächlichen Verhältnissen Ihres Grundstücks entsprechen. Notwendige Änderungen können dann in den Unterlagen kenntlich gemacht und an uns zurückgegeben werden.
Am Donnerstag, 10.05.2012, findet um 19.30 Uhr in der Horst-Haug-Halle in Schwaigern eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Dazu laden wir Sie herzlich ein. An diesem Abend werden alle Fragen rund um das Thema der gesplitteten Abwassergebühr beantwortet. Vertreter des Fachbüros sowie der Gemeindeverwaltung informieren ausführlich über die rechtlichen Verpflichtungen und Hintergründe zur Einführung sowie den notwendigen Verfahrensablauf.
Für eine angenehme Anreise aus den Teilorten Stetten, Niederhofen und Massenbach bieten wir Ihnen eine Busfahrt mit dem Busunternehmen Müller (Massenbachhausen) an.
Fahrplan für den 10.05.2012:
19.10 Uhr in Massenbach Haltestelle Ortsmitte bei der Volksbank
19.05 Uhr in Niederhofen Haltestelle Ortsmitte beim Brunnen und
19.10 Uhr in Stetten Haltestelle an der Kirche
Der abfahrende Bus in Niederhofen wird über Stetten fahren um diejenigen Fahrgäste befördern zu können, welche im ersten Bus keinen Platz gefunden haben.
Die Busse werden im Anschluss nach der Bürgerinformationsveranstaltung gegen 21.10 Uhr die Bürgerinnern und Bürger der Teilorte wieder an die oben genannten Haltestellen bringen. Die Stettener Bürger dürfen bei Überfüllung gerne auch in den Bus nach Niederhofen einsteigen.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.


